FAQ

Wie melde ich mein Kind krank ?

Entschuldigungen

1. Bis zu 5 Fehltagen:

Krankmeldungen müssen am gleichen Tag bis 10:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail bei der Klassenleitung erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung bedeutet, dass die Fehlzeit unentschuldigt ist.

Spätestens am dritten Schultag nach Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung

abzugeben.

Unentschuldigtes Fehlen am Tag einer Klassenarbeit, führt zur Wertung „nicht

erbrachte Leistung“.

Ab 6 Fehltagen:

Ärztliche Bescheinigung (kein Attest!) erforderlich.

Krankmeldungen müssen durch Erziehungsberechtigte erfolgen.

 

Erkrankungen während des Schultages:

Wenn ein/e Schüler/in wegen plötzlicher Erkrankung den Unterricht verlassen muss,

kann die unterrichtende Lehrperson einen Laufzettel unterschreiben.

Der/die Schüler/in darf die Schule nur dann verlassen, wenn zuvor ein/e

Erziehungsberechtigte/r telefonisch informiert worden ist.

Wie kann ich die Lehrkräfte erreichen ?

Alle Lehrkräfte sind über eine E-Mail-Adresse zu erreichen.

Die Emailadressen finden Sie unter dem Navigationspunkt Team – Kollegium.

https://suttnerschule-koeln.de/team/kollegium/

Mein Kind hat/ Ich habe die Zugangsdaten für Teams vergessen. An wen wende ich mich?

Sollten die Zugangsdaten vergessen worden sein, so kann man diese beim jeweiligen Klassenlehrer*in oder Informatiklehrer*in in Erfahrung bringen.

Wie sind die Zugangsdaten für den Vertretungsplan/KIKS Info ?

Der aktuelle Vertretungsplan wird täglich im Foyer und digital bereitgestellt.

Jede:r Schüler:in ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren.

 

Wie melde ich mein Kind an der Bertha-von-Suttner Realschule an ?

Jahrgangsstufe 5:

Das Anmeldeverfahren für 4. Klässler*innen findet in einem bestimmten Zeitraum jeweils Anfang des Jahres statt, in dem der Schulwechsel erfolgt.

Die genauen Informationen werden wir dafür auf unserer Website veröffentlichen.

Weitere Informationen für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erhalten Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20065/index.html

 

Andere Jahrgangsstufen:

Wenn Sie einen Schulwechsel für Ihr Kind zwecks Umzugs oder Schulformwechsels beabsichtigen, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Sekretariat.

 

Für die Anmeldung an unserer Schule bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Für Klasse 5: Die Zeugnisse von der Klasse 3 / 2. Halbjahr und Klasse 4 / 1. Halbjahr in Kopie (bitte Vorder- und Rückseite)
  • Für Klasse 5: Den Anmeldeschein der Stadt Köln (er wurde Ihnen von der Grundschule mitgegeben)
  • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
  • zwei aktuelle Passfotos Ihres Kindes
  • gegebenenfalls einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • bei einem vorliegenden Förderbedarf das Anschreiben der Stadt Köln
  • einen Nachweis über die Masernschutzimpfung (Kopie des Impfausweises)
  • die vollständig ausgefüllte Einwilligung zur Nutzungsvereinbarung von Microsoft 365

Wie miete ich ein Schließfach?

Wie kann ich mein Kind für einen gewissen Zeitraum beurlauben lassen?

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur aus einem wichtigen Grund möglich. Inwieweit ein Grund wichtig ist, richtet sich im übrigen häufig nach dem Einzelfall.

Der Urlaub soll mindestens eine Woche vorher schriftlich unter Angaben von Gründen beantragt werden, und zwar für eine Zeit a) bis zu zwei Tagen bei der Klassenleitung oder b) von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B. Berufseignungstests, Konfirmation, Kommunion oder Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. Die nachträgliche Vorlage von Bescheinigungen oder Einladungen können als Entschuldigung nicht akzeptiert werden.

Urlaub unmittelbar vor oder nach den Schulferien kann grundsätzlich nicht erteilt werden, es sei denn, ein zwingender triftiger Grund liegt vor und es kann nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat die Schulferien zu verlängern. Sollte dennoch der Urlaub vor den Ferien angetreten bzw. nach den Ferien der Urlaub verlängert werden, so wird ein Bußgeldverfahren über die Bezirksregierung Köln eingeleitet, die dann über die Höhe des Bußgeldes entscheiden wird.

Vordruck Beurlaubung

Was ist eine Bläserklasse?

Kurzinfo für die Schüler-

In der Bläserklasse lernst du ein echtes Blasinstrument, zum Beispiel Trompete, Klarinette, Posaune, Querflöte oder Saxophon.
Du spielst von Anfang an in einer coolen Klassengruppe – wie in einer Band!
Alle lernen gemeinsam, und am Ende könnt ihr richtige Musikstücke zusammen spielen.
Es macht Spaß, klingt toll – und du wirst zum Musik-Profi in deiner Klasse!  

Kurzinfo für die Eltern-

Die Bläserklasse ist ein besonderes Unterrichtsangebot, bei dem Ihr Kind im regulären Musikunterricht ein Blasinstrument erlernt – zum Beispiel Trompete, Klarinette, Posaune, Querflöte oder Saxophon.
Dabei spielt die gesamte Klasse wie ein kleines Orchester gemeinsam Musik unterschiedlicher Epochen.
Ziele der Bläserklasse sind unter anderem:

  • Förderung von Teamgeist und sozialem Lernen
  • Entwicklung musikalischer und motorischer Fähigkeiten
  • Stärkung von Konzentration, Ausdauer und Selbstbewusstsein


Instrumente werden kostengünstig verliehen. Vorkenntnisse sind nicht nötig – alle starten gemeinsam von Anfang an.
Das Projekt wird durch die Rheinische Musikschule der Stadt Köln durchgeführt und ist mit einem geringen Kostenaufwand verbunden