Entschuldigungen
1. Bis zu 5 Fehltagen:
Krankmeldungen müssen am gleichen Tag bis 10:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail bei der Klassenleitung erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung bedeutet, dass die Fehlzeit unentschuldigt ist.
Spätestens am dritten Schultag nach Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung
abzugeben.
Unentschuldigtes Fehlen am Tag einer Klassenarbeit, führt zur Wertung „nicht
erbrachte Leistung“.
Ab 6 Fehltagen:
Ärztliche Bescheinigung (kein Attest!) erforderlich.
Krankmeldungen müssen durch Erziehungsberechtigte erfolgen.
Erkrankungen während des Schultages:
Wenn ein/e Schüler/in wegen plötzlicher Erkrankung den Unterricht verlassen muss,
kann die unterrichtende Lehrperson einen Laufzettel unterschreiben.
Der/die Schüler/in darf die Schule nur dann verlassen, wenn zuvor ein/e
Erziehungsberechtigte/r telefonisch informiert worden ist.





































