Schulregeln

Hausordnung der Bertha

Stand: 4. November 2025

VORWORT

Unsere Hausordnung soll zu einem harmonischen Schulklima beitragen. Im Sinne unserer Namensgeberin – Bertha von Suttner – gestalten wir unser Miteinander friedlich, respektvoll und verantwortungsbewusst.

Eltern, Lehrkräfte und Schüler:innen arbeiten gemeinsam daran, diese Ziele umzusetzen.

 

I. UNTERRICHTSZEITEN

  1. Das Schulgebäude öffnet um 7:45 Uhr. Erst dann dürfen Schüler:innen das Foyer betreten.
  2. Ab 7:55 Uhr ist der Zugang zu den Klassenräumen erlaubt. Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr.
  3. Bei späterem Unterrichtsbeginn warten Schüler:innen auf dem Schulhof, beischlechtem Wetter leise im Foyer.
  4. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend, meldet der/die Klassensprecher:in dies im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
  5. Nach Unterrichtsschluss: Sitzplatz und Boden reinigen, Stuhl hochstellen. Ordnungsdienst schließt Fenster, Lehrkraft fährt Jalousien hoch, löscht Licht und prüft die Sauberkeit.
  6. Während des Unterrichts und der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden (gilt für alle Jahrgänge 5-8).
  7. Unbefugter Aufenthalt auf dem Schulgelände ist von 7:30 bis 16:00 Uhr nicht gestattet.

 

II. UNTERRICHT

Alle Schüler:innen sind gesetzlich zum regelmäßigen Schulbesuch verpflichtet (§§ 34–41, § 43 SchulG NRW).

Entschuldigungen

  1. Bis zu 5 Fehltagen: Krankmeldungen müssen am gleichen Tag bis 10:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail bei der Klassenleitung erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung bedeutet, dass die Fehlzeit unentschuldigt ist.
  2. Spätestens am dritten Schultag nach Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.
  3. Unentschuldigtes Fehlen am Tag einer Klassenarbeit, führt zur Wertung „nicht erbrachte Leistung“.
  4. Ab 6 Fehltagen: Ärztliche Bescheinigung (kein Attest!) erforderlich.
  5. Krankmeldungen müssen durch Erziehungsberechtigte erfolgen.

Erkrankungen während des Schultages:

  1. Wenn ein/e Schüler/in wegen plötzlicher Erkrankung den Unterricht verlassen muss, kann die unterrichtende Lehrperson einen Laufzettel unterschreiben.
  2. Der/die Schüler/in darf die Schule nur dann verlassen, wenn zuvor ein/e Erziehungsberechtigte/r telefonisch informiert worden ist.

Beurlaubungen

  1. Bis zu 2 Tagen: Genehmigung durch Klassenleitung.
  2. Ab 3 Tagen: Genehmigung durch Schulleitung.
  3. Unmittelbar vor und nach Ferien bzw. Feiertagen: Nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  4. Schüler:innen müssen verpasste Inhalte eigenverantwortlich nacharbeiten

 

III. VERTRETUNGSPLAN

  1. Der aktuelle Vertretungsplan wird täglich im Foyer und digital bereitgestellt.
  2. Jede:r Schüler:in ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren.

 

IV. PAUSEN + MENSA

  1. In der großen Pause und in der Mittagspause verlassen die Schüler/innen das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof. Alle Schüler/innen und dürfen das Schulgebäude erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn wieder betreten. Die Klassenräume werden während dieser Zeit abgeschlossen.
  2. Bei durchgesagter Regenpause dürfen sich die Schüler*innen im Schulgebäude (1. + 2. OG) aufhalten. Das Aufsuchen des Kiosks und der Toiletten im Foyer ist gestattet. Der Schulhof bleibt für diese Zeit gesperrt.
  3. Auf dem Schulhof dürfen nur schuleigene Materialien (z.B. von der Rheinflanke) genutzt werden. Nur auf den vorgesehenen Sportbereichen dürfen die Materialien entsprechend benutzt werden. Das Befahren des Schulhofes mit sämtlichen Fahrzeugen (Fahrrad, Skateboards, Inlinern, E-Scootern, Kickrollern, Motorfahrzeugen etc.) ist verboten.

 

V. GESUNDHEIT & SICHERHEIT

  1. Auf dem gesamten Gelände gilt ein Rauch- (Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, Snus etc.)., Drogen- und Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5 SchulG NRW, Jugendschutzgesetz §§ 9–10).
  2. Gefährliche Gegenstände (Messer, Waffen, jegliche Imitate) sind verboten.
  3. Koffeinhaltige (z.B. Cola) und Energydrinks und Limonaden (z.B. Fanta, Sprite) sind nicht erlaubt.
  4. Notfallpläne hängen in allen Klassenräumen aus und sind zu beachten.

 

VI. UMGANG MIT DIGITALEN GERÄTEN

  1. Der Umgang mit digitalen Endgeräten ist Teil dieser Hausordnung (vgl. Anhang 1).

 

VII. ORDNUNG & SAUBERKEIT

  1. Essen und Trinken nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, Kaugummis sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  2. Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Hof- und Flurdienste unterstützen die Reinigung.
  3. Bücher und Unterrichtsmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Beschädigte oder verlorene Bücher müssen ersetzt werden.
  4. Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden. Mitgebrachte Gegenstände sind nicht versichert.

 

VIII. VERHALTEN  + PÄDAGOGISCHE MAßNAHMEN

  1. Respektvoller Umgang mit allen Beteiligten der Schulgemeinde ist verpflichtend.
  2. Kleidung muss dem Schulfrieden entsprechen: keine beleidigenden, diskriminierenden oder extremistischen Symbole.
  3. Jacken werden im Unterricht abgelegt. Modische Caps oder Mützen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
  4. Bei Unterrichtsstörungen kommt das Trainingsraumkonzept zur Anwendung (vgl. Anhang 3).
  5. Weitere pädagogische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen werden gemäß § 53 SchulG ergriffen.

 

IX. DER TRAININGSRAUM

  1. Bei Unterrichtsstörungen kommt das Trainingsraumkonzept zur Anwendung (vgl. Anhang 3).

 

Am 28.10.2025 hat die Schulkonferenz unsere aktualisierte Schul- und Hausordnung verabschiedet.

Diese tritt ab Montag, den 01. Dezember 2025 in Kraft.

 

4. November 2025, gez. Herr Heinz Hüls, RR

Schulleiter

 

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