Elternvertretung

Die Basis der Elternmitarbeit sind die Klassenpflegschaften. Pädagogische Fragen, Fragen zu den Unterrichtsfächern, zu den Hausaufgaben, zu Klassenfahrten und Wandertagen können u. a. Themen der Klassenpflegschaftssitzungen sein. Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet eine Sitzung statt. Fragen, Probleme oder Anregungen aus den einzelnen Klassenpflegschaften werden – soweit sie von allgemeinem Interesse sind – in den Schulpflegschaftssitzungen besprochen.

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Aus diesem Kreis wird ein/e Schulpflegschaftsvorsitzende/r gewählt. Diese/r halten Kontakt zur Schulleitung und zu den verschiedenen Gremien und Einrichtungen.
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören u.a. die Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.), die Verwendung des Etats, aber auch die Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen, die Förderung und Intensivierung der Kommunikation zwischen den am Schulleben Beteiligten und das Erarbeiten von Vorschlägen und Anregungen für die Schulkonferenz.

Gleichfalls wählt die Schulpflegschaft die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Diese ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreter/innen der Eltern und der Schüler/innen sowie der Lehrer/innen zusammen.Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

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